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   BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50   

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https://dejure.org/1951,2607
BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50 (https://dejure.org/1951,2607)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1951 - V BLw 58/50 (https://dejure.org/1951,2607)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1951 - V BLw 58/50 (https://dejure.org/1951,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1951, 605
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
    Dass zwischendurch bereits entsprechende Vorstellungen dem Antragsgegner gegenüber erhoben worden seien, ist bisher nicht vorgetragen worden Zeitablauf allein kann allerdings den Einwand der Verwirkung oder der unzulässigen Rechtsausübung nicht begründen; es müssen noch weitere Umstände hinzukommen (vgl. Palandt aaO: Kleine, JZ 1951, 9; BGH vom 19.12.1950, BGHZ 1, 31 ff [32/33] = MDR 1951, 235 ff [236] und vom 2.2.1951, MDK 1951, 281).
  • BGH, 09.02.1951 - V ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
    Diese Erwägungen des Beschwerdegerichts geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlass; sie stehen mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Urteil vom 2.11.1949, MDR 1950, 153/54 = NJW 1950, 307) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9.2.1951, V ZR 29/50; NJW 1951, 309 Nr. 3) im Einklang und werden auch von der Rechtsbeschwerde nicht angefochten.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.07.1948 - ZS 59/48
    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
    Wenn aus einer solchen Rechtslage sich für den Antragsgegner nach Empfang des Befehls der Militärregierung Schwierigkeiten für die Aufhebung einschlägiger Pachtverträge gegen abwesende Pächter ergaben und diese, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (Beschluss vom 21.6.1948, ZB 9/48 = OGHZ 1, 81 = NJW 1948, 553) geltend macht, nicht durch Bestellung eines Abwesenheitspflegers behoben werden konnten, hätte der Antragsgegner die Militärregierung davon in Kenntnis setzen müssen, dass insoweit die Durchführung des Befehls nicht möglich sei, und deren weitere Entschliessungen einholen müssen; ob und in welcher Weise die Militärregierung dann (etwa entsprechend dem oben unter 2 bereits genannten Gesetz Nr. 6) besondere Anordnungen oder Ermächtigungen zur Durchführung des Befehls gegenüber abwesenden Pächtern erteilt hätte, wäre abzuwarten gewesen.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.06.1948 - ZB 9/48
    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50
    Wenn aus einer solchen Rechtslage sich für den Antragsgegner nach Empfang des Befehls der Militärregierung Schwierigkeiten für die Aufhebung einschlägiger Pachtverträge gegen abwesende Pächter ergaben und diese, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (Beschluss vom 21.6.1948, ZB 9/48 = OGHZ 1, 81 = NJW 1948, 553) geltend macht, nicht durch Bestellung eines Abwesenheitspflegers behoben werden konnten, hätte der Antragsgegner die Militärregierung davon in Kenntnis setzen müssen, dass insoweit die Durchführung des Befehls nicht möglich sei, und deren weitere Entschliessungen einholen müssen; ob und in welcher Weise die Militärregierung dann (etwa entsprechend dem oben unter 2 bereits genannten Gesetz Nr. 6) besondere Anordnungen oder Ermächtigungen zur Durchführung des Befehls gegenüber abwesenden Pächtern erteilt hätte, wäre abzuwarten gewesen.
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Dieser Gesichtspunkt ist von Amts wegen zu berücksichtigen, denn es handelt sich nicht um eine Einrede im Rechtsinne (anders als bei der Einrede der Verjährung als solcher), sondern um eine echte Beschränkung von Rechten (BGH Besohl, vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 US BGB § 164 Nr. 2 mit weiteren Nachweisen) Zu einer solchen Prüfung bietet hier der Sachverhalt auch Anlaß.
  • BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52

    Rechtsmittel

    Es ist aber daran festzuhalten, daß die Schlüsselgewalt sich auch dann noch innerhalb des häuslichen Wirkungskreises der Frau halten musste und daß Verträge, die die ganze Berufstätigkeit des Mannes berühren und ihn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus festlegen, nicht darunter fallen (BGH vom 9. Februar 1951, V ZR 29/50 in NJW 1951, 309; vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in RechtdLandw 1951, 234 = MDR 1951, 605; OGH in NJW 1950, 307; OLG Kiel in NJW 1949, 150; OLG Hamburg in NJW 1953, 991).

    Die Auffassung ist aber abzulehnen, die Frau habe eine solche Vollmacht während der kriegsbedingten Abwesenheit des Mannes regelmässig, wenn die Eheleute in gutem Einvernehmen leben und sonstige Umstände einen entgegenstehenden Willen des Ehemannes nicht erkennen lassen (so OLG Kiel in NJW 1949, 150), oder die Bauersfrau habe schon deshalb, weil sie während der Abwesenheit ihres Mannes den bäuerlichen Betrieb leite, stillschweigend Vollmacht zu seiner Vertretung (so OLG Celle in NJW 1950, 507 - dagegen Anmerkung von Bull daselbst - Rötelmann in Anmerkung zu BGH vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in MDR 1951, 605).

  • BGH, 11.03.1954 - IV ZR 210/52

    Rechtsmittel

    Aber damit ist nicht ohne weiteres gesagt, daß er von den anderen Gesellschaftern auch die Vollmacht erhalten hatte, Verträge abzuschließen, die die Aufhebung des Mietverhältnisses über die Räume des ...-Theaters zum Gegenstand hatten, und die damit diesem Unternehmen die Grundlage entzogen (vgl. etwa BGH MDR 1951, 605).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 105/52

    Rechtsmittel

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat den Begriff der "unzulässigen Rechtsausübung" übernommen (vgl. Urteil des IV. Zivilsenats vom 15. November 1951 in Lindenmeier-Möhring, Nachschlagewerk BGB § 242 (Bd) Nr. 1, Urteil der VI. Zivilsenats vom 18. März 1953 - VI ZR 15/52 sowie Beschluss vom 12. Juni 1951 - V BLw 58/50 - in MDR 1951, 605).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 40/54

    Rechtsmittel

    Die Ehefrau eines Pächters ist allerdings während der kriegsbedingten Abwesenheit ihres Ehemannes ohne ausdrückliche oder stillschweigende Bevollmächtigung, auch wenn man in den Fällen, in denen der Ehemann zum Wehrdienst einberufen war, eine gewisse Erweiterung der Schlüsselgewalt bejaht, nicht befugt, weitgehende die ganze Lebensgrundlage des Ehemannes und der Familie berührende Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein von dem Ehemann eingegangenes Pachtverhältnis zur Auflösung zu bringen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 58/50, RechtdLandw 1951, 234 sowie Urteil vom 27. November 1953, V ZR 82/52, NJW 1954, 145).
  • BGH, 22.04.1955 - V ZR 23/54

    Rechtsmittel

    Der Senat hatte sich schon vorher - ebenfalls als Senat für Landwirtschaftssachen - mit der Frage der Verwirkung oder der unzulässigen Rechtsausübung im Falle der Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags durch die vollmachtlose Ehefrau eines im Kriege vermissten Pächters befasst (Beschluss vom 12. Juni 1951 - V BLw 58/50 - in MDR 1951, 605).
  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Die von der Revision angezogene Entscheidung des V. Zivilsenats vom 12. Juli 1951 - V BLw 58/50 - behandelt einen wesentlich anders gelagerten Fall.
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